Es lassen sich mehrere Formen von Vertretungsunterricht unterscheiden:
- Ad-hoc-Vertretungen, d.h. am Tage selbst erstmals anfallender Vertretungsunterricht.
- Kurzfristig anfallende Vertretung, die ab dem 2. Tag, gerechnet von der Veröffentlichung des aktuellen Vertretungsplans, angesetzt wird.
- Langzeitvertretung, d.h. absehbar länger als zwei Wochen dauernder Vertretungsunterricht.
ad 1 u. 2: müssen in der Regel ad hoc bzw. für die einzelnen Schultage geregelt werden,
ad 3: bei längerem, vorhersehbarem Unterrichtsausfall ist auf die Kontinuität in der fachlichen Arbeit zu achten. Es werden ggf. Planänderungen notwendig.