Klasse 5
Nach Beratungsgesprächen mit den Grundschulen werden die neuen 5. Klassen zusammengestellt. Dabei wird jeweils jedes Jahr erneut nach den Gegebenheiten entschieden wie viele Schüler*innen mit welchem Förderbedarf in eine Klasse gehen werden. So ist es z.B. ausschlaggebend für den Förderschwerpunkt „Lernen“ wie viele Förderkraft-Stunden der NBS systemisch zugewiesen wird. Diese zugewiesenen Stunden werden je nach Erfordernissen zugeteilt. In den 5. Klassen gibt es sowohl im 1. wie auch im 2. Halbjahr im Jahresplan verankerte Förderkonferenzen an denen die Klassenlehrkraft, der/die der Jahrgangsstufe zugeordnete Förderlehrkraft und die Kolleg*innen, die den/die Schüler*in in den Hauptfächern unterrichtet, über den Förderplan beraten.
Klassen 6-9 (10)
In den Hauptfächern werden die Schüler mit dem Förderbedarf „Lernen“ den C-Kursen zugeteilt. Je nach Stundenzuweisung durch das BFZ ist eine Begleitung dieser Kurse durch eine Förderlehrkraft möglich. Im 7. Schuljahr finden turnusgemäß Förderkonferenzen statt (siehe 5. Klassen). Weitere Förderkonferenzen werden bei Bedarf nach Beratung zwischen Klassenlehrer*in, Fachlehrer*innen und Förderlehrkraft einberufen.
BO-Abschlüsse
Je nach sonderpädagogischer Förderung werden die Abschlüsse an der NBS ausgestellt.