Bei drohendem Leistungsversagen wird auf Initiative der entsprechenden Fachlehrkraft in einem Förderplan erstellt. In diesem werden – ausgehend auf Entwicklungsstand und Lernausgangslage, individuellen Stärken und Schwächen sowie Förderchancen und Förderbedarf – gemeinsam mit Erziehungsberechtigten und Schüler*innen definitive Zielvereinbarungen für die Zukunft getroffen, d.h. konkrete Förderaufgaben und/ oder Fördermaßnahmen benannt. Diese werden dokumentiert und von Erziehungsberechtigten, Schüler*in, Fachlehrkraft und Klassenleitung unterschrieben. Ziel ist neben der Förderung auch, die Schüler*innen auf die Verantwortung für ihren eigenen Lernprozess hinzuweisen und Erziehungsberechtigte miteinzubeziehen. Für die Erstellung eines Förderplans steht eine Vorlage zur Verfügung. Alle Förderpläne werden im entsprechenden Bereich der Schülerakte abgeheftet.