Der Besuch in der Intensivklasse nach dem teilintegrativen Modell (spezifische Sprachförderung im Klassenverband und sukzessive Teilnahme an Fächern des Regelunterrichts) ermöglicht den SchülerInnen, schrittweise im deutschen Schulsystem anzukommen, da der Unterricht zunächst in einem kleineren, „geschützten“ Rahmen stattfindet und mit dem nahenden Übergang in die Regelklasse einzelne Fächer in diesen vorab besucht werden, meistens zuerst Englisch und Mathematik. Das System der integrierten Gesamtschule, in dem zumindest die drei Hauptfächer ab Klasse 7 im Kurssystem unterrichtet werden, macht es für SchülerInnen schwerer, die aufgrund ihres Alters der siebten oder einer höheren Jahrgangsstufe zugewiesen werden, in dieser Übergangsphase Anschluss an eine Klassengemeinschaft zu finden. Der Übergang in eine möglichst niedrige, aber mit dem Alter des Schülers/der Schülerin verträgliche Jahrgangsstufe ist daher wünschenswert. Das ist auch deshalb erstrebenswert, weil die Menge des nicht vermittelten Unterrichtsstoffs in den einzelnen Fächern auf diese Art so gering wie möglich gehalten wird.
Wir orientieren uns bei den Übergängen für gewöhnlich an der Regelförderzeit von einem Jahr, oft wird jedoch – je nach vorausgehender Bildungsbiographie des Kindes – eine Verlängerung bis zum Ende der Maximalförderzeit nötig.
Über ein intensiviertes bzw. entschleunigtes Fördervorgehen zur Einkursung des Schülers oder der Schülerin entscheiden die unterrichtenden Lehrkräfte aufgrund der folgenden Kriterien:
- vorausgehende Alphabetisierung und Fortschritte in dieser im Falle von Analphabetismus
- Sprachstand (idealerweise B1, oft aber auch A2)
- Organisationsfähigkeit und Eigenständigkeit im Unterricht und bei den Hausaufgaben, Sorgfalt und Konzentration in der Ausführung von Aufgaben
- Reflexionsvermögen hinsichtlich sprachlicher Aspekte, Kognition
- Alter des Schülers/der Schülerin in Hinblick auf die Frage, ob ein Haupt- oder Realschulabschluss an der Nell-Breuning-Schule realistisch erscheint oder im Anschluss an die Beschulung in der Intensivklasse der Wechsel in eine Maßnahme sinnvoller erscheint
- Kommunikatives Interesse und Lernbereitschaft des Kindes
- Sozialverhalten, Regelbeachtung, Wahrnehmung organisatorischer Aufgaben wie das Vorlegen von Entschuldigungen, Attesten, Amtsschreiben etc.
Der Übergang in die Regelklasse erfolgt auf Klassenkonferenzbeschluss und ggf. – zum Beispiel bei frühzeitiger Einkursung – in Kombination mit einer Sprachstandsdiagnose. Die Klassenleitung dokumentiert darüber hinaus kompetenzorientiert die Lernentwicklung bzw. das Lernverhalten und die unterrichts- und schulorganisatorischen Fähigkeiten des Schülers oder der Schülerin, um die aufnehmenden Lehrkräfte hinsichtlich der Förderschwerpunkte zu beraten. Sollte der Schüler/die Schülerin keine Kenntnisse im Fach Englisch vorweisen können, stellt die Klassenleitung der Intensivklasse bei SchülerInnen ab Jahrgangsstufe 8 einen Antrag auf Wechsel der Sprachenfolge, um den Hauptschulabschluss zu ermöglichen. Alle ehemaligen SchülerInnen der Intensivklasse nehmen unabhängig von der Abschlusstendenz im 9. Jahrgang an den Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses teil.
Der Übergang in die Regelklasse kann zu Beginn der beiden Schulhalbjahre erfolgen. Im Fall einer Einkursung in die Jahrgänge 6 oder 8 kann dies aufgrund der Klassenfahrten in der 1. Aktionswoche ggf. auf die Zeit nach den Herbstferien verschoben werden. Die Einkursung erfolgt über eine festgeschriebene Informationskette, um eine sinnvolle Klassenauswahl sowie eine entsprechende Vorbereitung der Fachlehrer zu gewährleisten.