Fortbildungen
Im Sinne des Rechts auf und der Pflicht zur Fortbildung (Lehrerbildungsgesetz, hessisches Schulgesetz) orientiert sich der Baustein Fortbildung zum einen an diesen Vorgaben, zum anderen an den schulischen Entwicklungszielen, den Bedürfnissen der Europaschule, der MINT-freundlichen Schule sowie den fachlichen und pädagogischen Bedürfnissen des Kollegiums. Schule und Schulentwicklung sind ein dynamischer Prozess, der bedingt, dass sich alle daran beteiligten Verantwortlichen (Kollegium, Schulleitung, Verwaltung) regelmäßig im Bereich des Fachwissens, der Pädagogik und Methodik sowie im Bereich Management und Verwaltung fortbilden. Fortbildung sorgt dafür, dass die Leistungsfähigkeit hoch und effizient bleibt und neue Erkenntnisse gewinnbringend für den Unterricht und den schulischen Alltag in allen Bereichen genutzt werden. Fortbildung ist somit ein zentrales Element der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung innerhalb unserer Schule.
Auch in Bezug auf unsere Schwerpunkte Europaschule und MINT-freundliche Schule bedarf es gemäß den beiden Programmen entsprechender Fortbildung des Kollegiums. Daher müssen sich die Fortbildungen sowohl an den jährlich festgelegten Entwicklungszielen als auch an den individuellen Bedürfnissen der Lehrerschaft und den von außen sich ergebenden Maßgaben (Änderungen im Schulgesetz, Erlasse etc.) orientieren. Dabei ist zu beachten, dass einige Bereiche / Ziele eher langfristiger Natur sind, während andere gleichsam nur jahresaktuell sind.
Grundsätzlich unterscheiden wir folgende Fortbildungsbereiche:
• Fachliche Fortbildungen (z.B. individuelle Bedürfnisse der Fachschaften und / oder einzelner Kolleg*innen etc.)
• Pädagogische / methodische Fortbildungen (z.B. Classroom-Management, Umgang mit bestimmten Schülergruppen, Einführung neuer Unterrichtsmethoden und Arbeitsformen etc.)
• Fortbildung im Bereich Selbstkompetenz (z.B. Stimmtraining, Gesundheitsprophylaxe, Zeitmanagement etc.)
• Fortbildungen im Bereich Verwaltung (z.B. untis, LUSD etc.)
• Fortbildung im Bereich Führungskräfte (z.B. Seminare zur Nachwuchsförderung, Weiterqualifizierung der Schulleitung etc.)
Insbesondere der letzte Bereich ist somit auch wesentlicher Teil des Personalentwicklungskonzepts, da es bei Fortbildung grundsätzlich nicht nur um Qualifizierung für die aktuell zu bewältigenden Aufgaben gehen soll, sondern auch um die Bewältigung und Realisierung künftiger Aufgaben, Veränderungen und Ziele.
Dementsprechend ist es zum einen die Aufgabe, im Rahmen der jährlich festgelegten Entwicklungsziele auch den damit einhergehenden Fortbildungsbedarf zu formulieren, zum anderen Aufgabe der Schulleitung, diese Fortbildungen entsprechend zu ermöglichen und die hierfür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen sowie den organisatorischen Rahmen zu schaffen.
Das Sekretariat erstellt – nach Kolleg*innen sortiert – jährlich zu allen genehmigten Fortbildung eine entsprechende Liste. Kolleg*innen, die Fortbildungen besucht haben, sind aufgefordert, andere Kolleg*innen an ihrem erworbenen Wissen teilhaben zu lassen. Deshalb gibt es insbesondere im Rahmen der Fachkonferenzen den Tagesordnungspunkt „Bericht von Fortbildungsveranstaltungen“.
Des Weiteren finden bei uns regelmäßig "Micro-Fortbildungen" statt, d.h. dass in einem Bereich kompetente Kolleg*innen niedrigschwellig Fortbildungen für interessierte Kolleg*innen anbieten. Insbesondere im Bereich IT / Nutzung der digitalen Infrastruktur der Schule gibt es regelmäßig die Möglichkeit, sich sowohl in der Nutzung der schulischen Hardware und der Dienstgeräte als auch in inhaltlichen Themen fortbilden zu lassen. Die Themen ergeben sich aus Bedürfnissen, die das Kollegium formuliert, und aus Anwendungen, die die Mediengruppe für sinnvoll und interessant erachtet.