Als hessische allgemeinbildende Schule sind wir den Regelungen des Landes Hessens verpflichtet. Die rechtlichen Vorgaben des Landes Hessen (Schulgesetz, Verordnungen, Erlasse) sind die Rahmenbedingungen unserer Zielsetzungen. Unser Verständnis von Schulqualität orientiert sich deshalb am Hessischen Referenzrahmen Schulqualität. Dieser hilft uns bei der Formulierung von Zielen und dem Aufstellen von dazugehörigen Kriterien und Indikatoren, die für eine Planung, Durchführung und anschließende Überprüfung absolut notwendig sind. Das bedeutet, dass wir uns vor allem bei den internen Evaluationen und unseren Entwicklungsprojekten auf die Kriterien des Hessischen Referenzrahmens beziehen und diese als Grundlage dafür nutzen.
Bei der Qualitätsentwicklung orientieren wir uns deshalb auch am PDCA-Zyklus (Plan, do, check, act) des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität. Mit diesem Grundmodell der Qualitätsentwicklung versuchen wir, die jeweiligen Phasen bewusst zu durchlaufen. Am Ende jeder Phase haben wir ein Produkt oder eine Erfahrung, womit wir erst in der nächsten Phase weiterarbeiten können. Grundsätzlich versuchen wir, ausgehend von gesetzlichen und unseren eigenen pädagogischen [ZIELFORMULIERUNGEN] zu PLANEN. Anschließend streben wir an, die [PLANUNGSPRODUKTE] bestmöglich DURCHZUFÜHREN. Die dabei gemachten [ERFAHRUNGEN] gilt es anschließend, mit verschiedenen Verfahren (Reflexion, Bestandsaufnahme, Evaluationen) zu UNTERSUCHEN. Aufgrund der gewonnenen [UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE] ziehen wir SCHLUSSFOLGERUNGEN, die sich dann erneut in [ZIELFORMULIERUNGEN] abbilden.
Konkret kann der Qualitäts-Zyklus als Orientierung für die Qualitätsentwicklung auf vielen Ebenen der Schule dienen:
- Als Lernmodell für unsere Schüler*innen.
- Als Professionalisierungsmodell für unsere Lehrkräfte, pädagogischen Mitarbeiter*innen und alle Mitglieder der Schulleitung.
- Als Modell zur systematischen Schulentwicklung.