Schulabsentismus
An der NBS gilt ein Stufenplan im Umgang mit Schulabsentismus (für unentschuldigte sowie der für entschuldige Fehlstunden) als verbindliche Richtlinie. So soll möglichst vermieden werden, dass Schüler*innen mit fortschreitender Zeit, auch teilweise unbemerkt, Unterrichtsinhalte verpassen und somit den Anschluss in der Schule verlieren. Der Stufenplan soll eine klare und vor allem einheitliche Regelung ermöglichen und somit möglichst präventiv auf das Fehlen der Schüler*innen aufmerksam machen. Der Stufenplan verweist außerdem auf mögliche Anlaufstellen, die zur Unterstützung herangezogen werden können.
Wann? | Was? |
Stufe 1 | - Eltern werden kontaktiert |
Stufe 2 | - Schriftliche Androhung der Attestpflicht - Schulsozialarbeit und Schulpsychologin werden informiert - Facharztbesuch wird empfohlen - Hilfs- und Beratungsstellen werden den Eltern genannt - Termine verbindlich zum Tag X vereinbaren, um Absprachen zu überprüfen - Fallvorstellung in TIP |
Stufe 3 insgesamt ab 20 Tagen entschuldigt gefehlt | - Klassenkonferenz wird einberufen - Attestpflicht wird verhängt - Jugendamt wird eingeschaltet |
Wann? | Was? |
Stufe 1 |
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Stufe 2 |
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Stufe 3 insgesamt 10 Doppelstunden unentschuldigt gefehlt (bei Fächern, die nicht in Doppelstunden unterrichtet werden, 5 Einzelstunden) |
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Stufe 4 insgesamt 16 Doppelstunden unentschuldigt gefehlt (bei Fächern, die nicht in Doppelstunden unterrichtet werden, 6 Einzelstunden) |
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Stufe 5 |
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