Zum Inhalt springen

Schulabsentismus

An der NBS gilt ein Stufenplan im Umgang mit Schulabsentismus (für unentschuldigte sowie der für entschuldige Fehlstunden) als verbindliche Richtlinie. So soll möglichst vermieden werden, dass Schüler*innen mit fortschreitender Zeit, auch teilweise unbemerkt, Unterrichtsinhalte verpassen und somit den Anschluss in der Schule verlieren. Der Stufenplan soll eine klare und vor allem einheitliche Regelung ermöglichen und somit möglichst präventiv auf das Fehlen der Schüler*innen aufmerksam machen. Der Stufenplan verweist außerdem auf mögliche Anlaufstellen, die zur Unterstützung herangezogen werden können.

Wann?           

Was?

Stufe 1
insgesamt 10 Tage entschuldigt gefehlt

- Eltern werden kontaktiert

Stufe 2
insgesamt 15 Tage entschuldigt gefehlt (bei begründeten Zweifeln, ob Entschuldigungen rechtmäßig sind)

- Schriftliche Androhung der Attestpflicht

- Schulsozialarbeit und Schulpsychologin werden informiert

- Facharztbesuch wird empfohlen

- Hilfs- und Beratungsstellen werden den Eltern genannt

- Termine verbindlich zum Tag X vereinbaren,

um Absprachen zu überprüfen

- Fallvorstellung in TIP 

Stufe 3

insgesamt ab 20 Tagen entschuldigt gefehlt

- Klassenkonferenz wird einberufen

- Attestpflicht wird verhängt

- Jugendamt wird eingeschaltet

Wann?           

Was?

Stufe 1
insgesamt 2 Doppelstunden unentschuldigt gefehlt
(bei Fächern, die nicht in Doppelstunden unterrichtet werden, 3 Einzelstunden)

 
  • Ein Gespräch wird mit dem*der Schüler*in geführt
 

Stufe 2
insgesamt 4 Doppelstunden unentschuldigt gefehlt
(bei Fächern, die nicht in Doppelstunden unterrichtet werden, 4 Einzelstunden)

 
  • Mitteilung an die Eltern
  • Androhung der Attestpflicht
  • Fachlehrer*in schreibt Info ins digitale Klassenbuch
  • Auswirkung auf die AV-Note
  • Nachsitzen / Nacharbeit des versäumten Unterrichts
 

Stufe 3

insgesamt 10 Doppelstunden unentschuldigt gefehlt

(bei Fächern, die nicht in Doppelstunden unterrichtet werden, 5 Einzelstunden)

 
  • Außerschulische Hilfen werden in Anspruch genommen
  • Schulsozialarbeit wird informiert / hinzugezogen
  • Elterngespräch wird geführt
  • Klassenkonferenz wird einberufen
  • weitere Auswirkung auf die AV-Note
  • Attestpflicht wird verhängt
  • Androhung Bußgeldbescheid
  • Fallvorstellung in TIP
 

Stufe 4

insgesamt 16 Doppelstunden unentschuldigt gefehlt

(bei Fächern, die nicht in Doppelstunden unterrichtet werden, 6 Einzelstunden)

 
  • Erneute Klassenkonferenz
  • Bußgeldverfahren wird eingeleitet
  • außerschulische Anlaufstellen zur Unterstützung
 

Stufe 5
bei weiterem unentschuldigten Fehlen

 
  • Weitere außerschulische Anlaufstellen zur Unterstützung
  • Runder Tisch mit Eltern, Schüler*in, Hausleitung, Schulleitung, Schulsozialarbeit und bereits kontaktierten/involvierten außerschulischen Unterstützenden wird einberufen
  • Plan zur Unterstützung des regelmäßigen Schulbesuchs
  • erneutes Bußgeldverfahren wird eingeleitet
  • Antrag der Schule (SSA): Vorstellung beim Amtsarzt