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Förderpläne

Bei drohendem Leistungsversagen wird auf Initiative der entsprechenden Fachlehrkraft in einem Förderplan erstellt. In diesem werden – ausgehend auf Entwicklungsstand und Lernausgangslage, individuellen Stärken und Schwächen sowie Förderchancen und Förderbedarf – gemeinsam mit Erziehungsberechtigten und Schüler*innen definitive Zielvereinbarungen für die Zukunft getroffen, d.h. konkrete Förderaufgaben und/ oder Fördermaßnahmen benannt. Diese werden dokumentiert und von  Erziehungsberechtigten, Schüler*in, Fachlehrkraft und Klassenleitung unterschrieben. Ziel ist neben der Förderung auch, die Schüler*innen auf die Verantwortung für ihren eigenen Lernprozess hin­zuweisen und Erziehungsberechtigte miteinzubeziehen. Für die Erstellung eines Förderplans steht eine Vorlage zur Verfügung. Alle Förderpläne werden im entsprechenden Be­reich der Schülerakte abgeheftet.