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Strukturen zur Qualitätsentwicklung

Gemäß § 98 des Hessischen Schulgesetzes ist die Qualitätssicherung und -entwicklung Aufgabe aller an der Schule Beteiligten (Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern) und liegt in der Verantwortung der Schulleitung.  Um diese Aufgabe kontinuierlich und systematisch verfolgen zu können, haben wir zwei Gruppen zur Steuerung und Unterstützung der Qualitätsentwicklung eingerichtet. 

  1. Der Steuergruppe, die mindestens viermal pro Schuljahr tagt, kommt bei der Qualitätsentwicklung eine wichtige Rolle zu. In einer Satzung wurden die stimmberechtigten Mitglieder bestimmt und die konkreten Aufgaben formuliert. Stimmberechtigt sind: Je 1 Mitglied aus Schulleitung, Hausleitung, Schülervertretung, Schulelternbeirat und Personalrat sowie die drei Aufgabenfeldleiter, die Europaschulkoordinatorin und der Qualitätsbeauftragte. Grundsätzlich ist die Steuergruppe für alle Mitglieder der Schulgemeinde geöffnet. Zur Steuerung der Entwicklungsprojekte nehmen auch die Projektverantwortlichen an den Sitzungen der Steuergruppe teil.
  2. Das Qualitätsteam setzt sich aus dem Qualitätsbeauftragten, der Europaschulkoordination und weiteren interessierten Lehrkräften zusammen. Das Team unterstützt die Schulgemeinde bei wesentlichen Aufgaben der Qualitätsentwicklung.

 Allen Beteiligten kommen dementsprechend bei Qualitätsentwicklung und -sicherung bestimmte Aufgaben zu, die sich in folgender Übersicht abbilden.