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Inklusive Beschulung

Die Inklusive Beschulung (IB) erfolgt im Regelunterricht. Die individuelle Lernausgangslage und die schulischen Lernanforderungen müssen dabei in den Blick genommen und jeweils für die/den Schüler*in in Bezug gesetzt werden. Die Teilnahme am Unterricht wird möglichst durch zusätzliche Förderangebote unterstützt, wobei die Förderung in der Klassengemeinschaft Vorrang hat. Die Förderung richtet sich nach dem bereits festgelegten Förderbedarf.

Sonderpädagogische Förderung ist nach folgenden Förderschwerpunkten gegliedert:

  • Lernen
  • Sprachheilförderung
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Sehen
  • Hören
  • Kranke Schüler*innen

Unterschieden wird in „lernzielgleiche“ und „von der allgemeinbildenden Schule abweichenden“ Zielsetzung. Für die beiden Förderschwerpunkte „Lernen“ und „geistige Entwicklung“ gilt die abweichende Zielsetzung. Dies muss bei der Konzeption jeder Lernkontrolle beachtet werden. Die Zeugnisse haben ein eigenes Format. Die betreffenden Schüler*innen schließen mit einem spezifischen Förderschulabschluss in der allgemeinbildenden Schule ab.

Die NBS gehört zum inklusiven Schulbündnis (iSB) Mitte (Kreis Offenbach) und ist dem Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) Dezentrale Schule / Dietzenbach, dem BFZ der Janusz-Korczak-Schule und der Schule am Sommerhoffpark (Frankfurt) zugeordnet. Von den beiden erstgenannten Schulen erfolgt eine Zuweisung von Förderschulkräften an die NBS. Mit diesen Schulen bestehen jeweils Kooperationsverträge.

  • Schulsozialarbeit: Gabriele Martin-Pfau, Dennis Weih
  • Dezentrale Schule/Dietzenbach: Matthias Flachmeyer, Katrin Kommander, Jörg Peter, Vanessa Schmidt, Christian Zipf
  • Inklusionsbeauftragte der NBS: Esther Schilling

Die oben Genannten treffen sich einmal wöchentlich zum „Team inklusive Pädagogik (TiP)“. Im TiP können sich Kolleg*innen der NBS fallzentriert beraten lassen.

  • Berufliche Orientierung: Frau Till-Ünal  (BerufsWegeBegleitung) und Frau Flemmer (Berufs- und Studienorientierung)

Klasse 5

Nach Beratungsgesprächen mit den Grundschulen werden die neuen 5. Klassen zusammengestellt. Dabei wird jeweils jedes Jahr erneut nach den Gegebenheiten entschieden wie viele Schüler*innen mit welchem Förderbedarf in eine Klasse gehen werden. So ist es z.B. ausschlaggebend für den Förderschwerpunkt „Lernen“ wie viele Förderkraft-Stunden der NBS systemisch zugewiesen wird. Diese zugewiesenen Stunden werden je nach Erfordernissen zugeteilt. In den 5. Klassen gibt es sowohl im 1. wie auch im 2. Halbjahr im Jahresplan verankerte Förderkonferenzen an denen die Klassenlehrkraft, der/die der Jahrgangsstufe zugeordnete Förderlehrkraft und die Kolleg*innen, die den/die Schüler*in in den Hauptfächern unterrichtet, über den Förderplan beraten.

 

Klassen 6-9 (10)

In den Hauptfächern werden die Schüler mit dem Förderbedarf „Lernen“ den C-Kursen zugeteilt. Je nach Stundenzuweisung durch das BFZ ist eine Begleitung dieser Kurse durch eine Förderlehrkraft möglich. Im 7. Schuljahr finden turnusgemäß Förderkonferenzen statt (siehe 5. Klassen). Weitere Förderkonferenzen werden bei Bedarf nach Beratung zwischen Klassenlehrer*in, Fachlehrer*innen und Förderlehrkraft einberufen.

 

BO-Abschlüsse

Je nach sonderpädagogischer Förderung werden die Abschlüsse an der NBS ausgestellt.