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Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Ziel des Unterrichts in den Intensivklassen ist die Anlage, Festigung und der Ausbau grundlegender Kenntnisse der deutschen Sprache, die das entsprechende Kind zur Teilnahme am Regelunterricht und – im Rahmen seiner Eignung – zum Erreichen eines Schulabschlusses befähigen. Dies beinhaltet neben den allgemeinen sprachlichen Kompetenzen eine sprachliche und im Idealfall inhaltliche Vorbereitung auf den Unterricht in der Regelklasse, wobei es gilt, besonders die Orientierung und Selbstständigkeit des Schülers oder der Schülerin hinsichtlich unterrichtskommunikativer Aspekte zu stärken wie dem Verstehen und Umsetzen gängiger Operatoren, aber auch der üblichen Handlungen unterrichtlicher Organisation (Notieren von Hausaufgaben, Anlegen von Hefteinträgen etc.). Schüler*innen, die die Intensivklasse besuchen, sollen dort in das deutsche Schulsystem und seinen Anforderungen eingeführt werden, was besonderer Förderung bedarf, da im Elternhaus der Kinder oft keine oder geringe Kenntnisse vorhanden sind, und Kinder wie Eltern im Sinne der Teilhabe an ihre Aufgaben im Rahmen des Schulsystems herangeführt werden müssen. Durch die Auseinandersetzung mit landeskundlichen Inhalten im Unterricht, aber auch durch Exkursionen und Projekte zum Demokratie- und Gesellschaftsverständnis werden in der Intensivklasse maßgeblich Grundsteine der Integrationsmöglichkeiten der ankommenden Schüler*innen gelegt.

Unsere Überzeugung ist, dass alle Schüler*innen vorrangig und zuallererst eine interessierte, aufgeschlossene und empathische Willkommenskultur erfahren sollen, um die Grundlage erfolgreichen Lernens und der Bereitschaft, in Deutschland und an unserer Schule „anzukommen“, zu schaffen. Basierend auf dem Forschungsstand zur Auswirkung von Zwangsmigration oder Flucht auf Menschen im Allgemeinen und Kinder und Jugendliche im Besonderen, betrachten wir Verlässlichkeit, Struktur, Transparenz und Verständnis als Eckpfeiler unserer pädagogischen Arbeit in der Intensivklasse.

Das Curriculum für den Unterricht in der Intensivklasse Deutsch als Zweitsprache setzt sich zusammen aus sechs Lernfeldern, welche als Empfehlung des Hessischen Kultusministeriums vorliegen. Differenziert wird zum einen durch den Einsatz verschiedener Themen innerhalb der einzelnen Lernfelder, die sich an den Interessen der verschiedenen Altersstufen und am Lernstand orientieren. Zusätzlich wird eine Binnendifferenzierung innerhalb der Themengruppen durch verschiedene Aufgabenformate und Anforderungsbereiche vorgenommen.

Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an der Handreichung des Hessischen Kultusministeriums „Erfolgreich Deutsch lernen“ und werden durch das Schulcurriculum zum Fach „Deutsch als Zweitsprache“ präzisiert.

Der Besuch in der Intensivklasse nach dem teilintegrativen Modell (spezifische Sprachförderung im Klassenverband und sukzessive Teilnahme an Fächern des Regelunterrichts) ermöglicht den SchülerInnen, schrittweise im deutschen Schulsystem anzukommen, da der Unterricht zunächst in einem kleineren, „geschützten“ Rahmen stattfindet und mit dem nahenden Übergang in die Regelklasse einzelne Fächer in diesen vorab besucht werden, meistens zuerst Englisch und Mathematik. Das System der integrierten Gesamtschule, in dem zumindest die drei Hauptfächer ab Klasse 7 im Kurssystem unterrichtet werden, macht es für SchülerInnen schwerer, die aufgrund ihres Alters der siebten oder einer höheren Jahrgangsstufe zugewiesen werden, in dieser Übergangsphase Anschluss an eine Klassengemeinschaft zu finden. Der Übergang in eine möglichst niedrige, aber mit dem Alter des Schülers/der Schülerin verträgliche Jahrgangsstufe ist daher wünschenswert. Das ist auch deshalb erstrebenswert, weil die Menge des nicht vermittelten Unterrichtsstoffs in den einzelnen Fächern auf diese Art so gering wie möglich gehalten wird.

Wir orientieren uns bei den Übergängen für gewöhnlich an der Regelförderzeit von einem Jahr, oft wird jedoch – je nach vorausgehender Bildungsbiographie des Kindes – eine Verlängerung bis zum Ende der Maximalförderzeit nötig.

Über ein intensiviertes bzw. entschleunigtes Fördervorgehen zur Einkursung des Schülers oder der Schülerin entscheiden die unterrichtenden Lehrkräfte aufgrund der folgenden Kriterien:

  • vorausgehende Alphabetisierung und Fortschritte in dieser im Falle von Analphabetismus
  • Sprachstand (idealerweise B1, oft aber auch A2)
  • Organisationsfähigkeit und Eigenständigkeit im Unterricht und bei den Hausaufgaben, Sorgfalt und Konzentration in der Ausführung von Aufgaben
  • Reflexionsvermögen hinsichtlich sprachlicher Aspekte, Kognition
  • Alter des Schülers/der Schülerin in Hinblick auf die Frage, ob ein Haupt- oder Realschulabschluss an der Nell-Breuning-Schule realistisch erscheint oder im Anschluss an die Beschulung in der Intensivklasse der Wechsel in eine Maßnahme sinnvoller erscheint
  • Kommunikatives Interesse und Lernbereitschaft des Kindes
  • Sozialverhalten, Regelbeachtung, Wahrnehmung organisatorischer Aufgaben wie das Vorlegen von Entschuldigungen, Attesten, Amtsschreiben etc.

Der Übergang in die Regelklasse erfolgt auf Klassenkonferenzbeschluss und ggf. – zum Beispiel bei frühzeitiger Einkursung – in Kombination mit einer Sprachstandsdiagnose. Die Klassenleitung dokumentiert darüber hinaus kompetenzorientiert die Lernentwicklung bzw. das Lernverhalten und die unterrichts- und schulorganisatorischen Fähigkeiten des Schülers oder der Schülerin, um die aufnehmenden Lehrkräfte hinsichtlich der Förderschwerpunkte zu beraten. Sollte der Schüler/die Schülerin keine Kenntnisse im Fach Englisch vorweisen können, stellt die Klassenleitung der Intensivklasse bei SchülerInnen ab Jahrgangsstufe 8 einen Antrag auf Wechsel der Sprachenfolge, um den Hauptschulabschluss zu ermöglichen. Alle ehemaligen SchülerInnen der Intensivklasse nehmen unabhängig von der Abschlusstendenz im 9. Jahrgang an den Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses teil.

Der Übergang in die Regelklasse kann zu Beginn der beiden Schulhalbjahre erfolgen. Im Fall einer Einkursung in die Jahrgänge 6 oder 8 kann dies aufgrund der Klassenfahrten in der 1. Aktionswoche ggf. auf die Zeit nach den Herbstferien verschoben werden. Die Einkursung erfolgt über eine festgeschriebene Informationskette, um eine sinnvolle Klassenauswahl sowie eine entsprechende Vorbereitung der Fachlehrer zu gewährleisten.

Wechselt ein Schüler oder eine Schülerin in eine Regelklasse, steht ihm oder ihr schulintern eine Förderstunde zur Verfügung, die jahrgangsübergreifend (5/6, 7/8, 9) der weiteren und den Deutschunterricht ergänzenden sprachlichen Förderung dient. Die Schüler*innen arbeiten hier weiter an ihren sprachlichen Grundlagen, können die Förderung aber auch für sprachsensible Förderung im Fach nutzen, wenn beispielsweise gerade in einem Fach Präsentationen anstehen oder Ähnliches.

Wir erkennen an, dass die Förderung von Schüler*innen nichtdeutscher Herkunftssprachen eine Querschnitssaufgabe darstellt und von allen FachlehrerInnen mitgetragen werden muss. Für aufnehmende Lehrkräfte wird eine DaZ-Sprechstunde angeboten, in welcher sie sich zu sprachsensiblem Fördermaterial beraten lassen oder gemeinsam mit einer DaZ-Lehrkraft eine Sprachstandsdiagnose ihrer Schüler*innen (anhand von Klassenarbeiten, Hausaufgaben etc.) vornehmen können, um gemeinsam einen passenden Förderplan zu entwickeln.